WAHLORDNUNG
des Humanbiologie Greifswald e.V.
1. Zu § 8 (7) der Vereinssatzung:
1.1. Wahl des Präsidiums
Das Präsidium wird durch die Jahreshauptversammlung für ein Jahr in
freier offener Wahl gewählt. Die Kandidaten werden durch einfache
Mehrheit in das Amt des Präsidenten, des stellvertretenden Präsidenten,
des Geschäftsführers sowie des Schatzmeisters gewählt.
1.2. Wahl der Kassenprüfer
Die Wahl der beiden Kassenprüfer erfolgt während der
Jahreshauptversammlung. Sie werden in einfacher Mehrheit offen und frei
für die Dauer eines Jahres gewählt.
2. Zu §9 (10) der Vereinssatzung
Sollte während der Amtszeit die Neuwahl eines Präsidiumsmitgliedes
notwendig werden, wird vom Präsidium eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einberufen, auf der das Amt neu besetzt wird.
3. Zu §10 (3) der Vereinssatzung
Die Sprecher der Arbeitsgruppen werden aus ihren Mitgliedern offen
durch einfache Mehrheit für ein Semester gewählt. Die
Arbeitsgruppensprecher besitzen eine beratende Funktion im Präsidium.
GESCHÄFTSORDNUNG
des Humanbiologie Greifswald e.V.
….